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  • Amt für Brand-
    und Katastrophenschutz

Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK) ist für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz in Freiburg zuständig und gehört zum Dezernat IV der Stadtverwaltung.

Das Amt gliedert sich in sechs Abteilungen mit verschiedenen Sachgebieten, die alle der Amtsleitung unterstehen.

Die Organisationsstruktur des Amts für Brand- und Katastrophenschutz

37.0 Amtsleitung

Stadtdirektor Ralf-Jörg Hohloch ist Amtsleiter des Amts für Brand- und Katastrophenschutz und Kommandant der Feuerwehr Freiburg. Seine Stellvertreter sind Branddirektor Dr. Philipp Golecki und Brandrat Jérôme Krämer. Sie tragen die Gesamtverantwortung für die Abläufe innerhalb des Amtes, welche für die Sicherheit der Bürger sorgen und in einem wirtschaftlichen Rahmen stattfinden.

Erreichbarkeit: Den Kontakt zum Amtsleiter können Sie über das Sekretariat herstellen:

Frau Tatjana Ikkes
Tel.: 0761 / 201-3301
feuerwehr@stadt.freiburg.de

37.1 Einsatzplanung & Katastrophenschutz

Die Abteilung Einsatzplanung & Katastrophenschutz trifft organisatorische Vorbereitungen für mögliche Einsätze und erstellt daraus unter anderem die Alarm- und Ausrückeordnung sowie, bei Bedarf, spezielle Alarmpläne für besondere Einrichtungen bzw. Einsatzlagen. Zudem gehört der kommunale Teil der Integrierten Leitstelle Freiburg – Breisgau-Hochschwarzwald zur Abteilung. Statistische Erhebungen und Einsatzdatenerfassung sowie die Erstellung von einsatztaktischen Konzepten, auch in Zusammenarbeit mit den anderen Fachabteilungen (z.B. Fahrzeugkonzept, Löschwasserkonzept) runden das Aufgabenfeld ab. Bei besonderen Einsätzen koordiniert die Abteilung Einsatznachbesprechungen mit den beteiligten Gefahrenabwehreinheiten (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei, KatS-Einheiten) und sonstigen Beteiligten.

Im Bereich Zivilschutz/Katastrophenschutz haben die Stadt- und Landkreise verschiedene Aufgaben des Bundes und des Landes als untere Verwaltungsbehörde zu erfüllen. Das Amt für Brand- und Katastrophen-schutz nimmt die Aufgaben der unteren Katastrophenschutzbehörden für die Stadt Freiburg wahr.

Die Abteilung Einsatzplanung & Katastrophenschutz hat daraus folgende Aufgaben

  • Planungen im vorbereitenden Katastrophenschutz, u.a. in der Notfallvorsorge und Sicherstellung
  • Einsatzplanungen für Katastrophenfälle und sonstige außergewöhnliche Ereignisse
  • Aufstellung eigener Katastrophenschutzeinheiten
  • Aufsicht über Personal und Ausstattung
  • Warnung der Bevölkerung
  • Unterstützung und Zusammenarbeit mit anderen Trägern der Katastrophenhilfe
  • Betreuung der Schutzräume, Sirenen, Trinkwassernotbrunnen und unabhängigen Löschwasserversorgung.

37.2 Einsatzdienst & Wachleiter

In der Abteilung Einsatzdienst & Wachleiter sind die drei Wachabteilungen der Berufsfeuerwehr dem Abteilungsleiter unterstellt.

Für die Berufsfeuerwehr wird der Bedarf des Einsatzdienstes berechnet, die Funktionsstärke der Wachabteilungen überwacht und die Urlaubsplanung koordiniert.

37.3 Ausbildung & Fortbildung

Die Abteilung Ausbildung & Fortbildung ist zuständig für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der: Berufsfeuerwehr, Freiwilligen Feuerwehr, Katastrophenschutzhelfer. Es werden Lehrgänge für Sonderfunktionen (z. B. für die Bedienung der Drehleitern oder des Kranwagens), Unterrichte während der Dienstzeit oder Grundausbildungslehrgänge für die Freiwillige Feuerwehr organisiert.

37.4 Technik

Für Einsätze genügt nicht nur die gute Fachkenntnis der Feuerwehrkräfte. Es wird auch eine zeitgemäße und einwandfreie Technik und Ausstattung benötigt. Die Abteilung Technik und Ausstattung ist für die Beschaffung, Wartung und Reparatur der Ausrüstung zuständig.

37.5 Vorbeugender Brandschutz

Die Abteilung Vorbeugender Brandschutz hat die Aufgabe, als Fachbehörde im baurechtlichen Verfahren, Bauanträge auf die Belange der Feuerwehr zu prüfen. Weiterhin sind brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten abzufassen – hierzu gehört auch die Beratung von Architekten und Bauherren in Brandschutzfragen, sowie die Beteiligung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Weiter werden Großveranstaltungen von dieser Abteilung brandschutztechnisch beurteilt.

37.6 Verwaltung

Die Verwaltungsabteilung ist für alle verwaltungsrechtlichen, betriebs- und personalwirtschaftlichen Angelegenheiten bezüglich der Feuerwehr und dem Katastrophenschutz zuständig. Dabei arbeitet sie als Querschnittabteilung eng mit den fünf Fachabteilungen zusammen.