Die Ausbildung dauert insgesamt 19 Monate. Sie beginnt mit einer 6-monatigen theoretischen und praktischen Grundausbildung. Anschließend absolvieren die Auszubildenden einen 1-monatigen Laufbahnlehrgang, der mit einer Laufbahnprüfung abgeschlossen wird. Darauf folgt eine 12-monatige berufspraktische Ausbildung, in der man in den Einsatzdienst und Wachbetrieb eingeführt wird.
Ferner kann man für Sonderfunktionen (z.B. Maschinistin / Maschinist) ausgebildet werden.
Auszubildende werden in das Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung „Brandmeisteranwärterin /Brandmeisteranwärter” in den Vorbereitungsdienst berufen und erhalten während der Grundausbildung Anwärterbezüge, danach werden sie in der Besoldungsstufe A7 eingruppiert.