Unternehmen, die innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Freiburg i.Br. mit Gefahrstoffen arbeiten oder diese lagern, sind aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen (z.B. GefStoffV, StrSchV, BiostoffV) gegenüber dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK) meldepflichtig. Wenn ein meldepflichtiger Umgang mit Gefahrstoffen erfolgt, erhalten Sie hier Hinweise zur Meldung an das Amt für Brand- und Katastrophenschutz.
Bitte beachten Sie diese Thematik auch bei der Erstellung der Feuerwehrpläne.
Gefahrstoffmeldebogen, Merkblatt
Gefahrstoffmeldebogen, Sammelliste