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Die Funktionsbesetzung der Berufsfeuerwehr

Im folgenden möchten wir darstellen, wie vielfältig und, je nach Einsatzlage, flexibel die Feuerwehrbeamten eingesetzt werden.

Die Funktionen und ihre Aufgaben lassen sich wie folgt einteilen:

Führungsdienste

Je nach Größe eines Einsatzes gibt es verschiedene Führungsdienste und -stufen, die aufeinander aufbauen, d. h. wenn sich ein Einsatz ausweitet, wird die nächsthöhere Führungsstufe einfach „darüber“ aufgesetzt. Diese Führungsstufen sind hier „von unten nach oben“ kurz beschrieben.

Der Leiter eines Einsatzes ist immer der höchste Führungsdienst. Übernimmt z. B. der Direktionsdienst die Einsatzleitung, wird der Zugführer automatisch zu einem Abschnittsleiter.

Einheitsführer

Ein Einheitsführer ist für ein ihm zugeordnetes Fahrzeug im Einsatz verantwortlich. Der Einheitsführer befehligt die Besatzung und überwacht die von ihr durchgeführten Arbeiten.

Der Einheitsführer eines Löschfahrzeuges wird auch als Staffel- bzw. Gruppenführer bezeichnet, da die Besatzung aus einer Staffel (sechs Einsatzkräfte) oder einer Gruppe (neun Einsatzkräfte) besteht.

Zugführer

Ein Zugführer leitet den Einsatz eines Zuges (Lösch-, Rüst- oder Gefahrstoffzug) mit 14 bis 16 Einsatzkräften vor Ort. Seine Aufgabe ist das Führen des feuerwehrtechnischen Einsatzes sowie das Einleiten und Überwachen taktischer Maßnahmen, z. B. die Fahrzeugaufstellung, Festlegen einer Verletztensammelstelle, etc. Ihm können auch Einheiten unterstellt sein, die nicht zur Feuerwehr gehören. Der Zugführer wird durch einen Führungsassistenten in seiner Arbeit unterstützt.

Führungsassistent

Der Führungsassistent ist selbst kein Führungsdienst, sondern unterstützt den Zugführer oder Direktionsdienst vor Ort, in dem er den Funkkontakt (z.B. Absetzen von Lagemeldungen und Nachforderungen) zur Integrierten Leitstelle hält. Auf Anweisung fertigt er eine Lageskizze und führt ein Einsatztagebuch. Auch die Recherche in den mitgeführten Unterlagen (Gefahrstoffdatenbank, Objektpläne, Hinweise zur Technischen Rettung, u. a.) ist seine Aufgabe.

Er fährt auch den Einsatzleitwagen, mit dem der Zugführer zur Einsatzstelle ausrückt.

Direktionsdienst

Der Direktionsdienst stellt die Führungsstufe oberhalb der Zugführer dar. Er wird alarmiert:

  • wenn sich mehr als ein Zug im Einsatz befindet,
  • bei Bränden und Unfällen mit Schwerverletzten oder
  • bei Einsätzen mit hohem Koordinierungsbedarf, nicht nur feuerwehrtechnischer Art

Der Direktionsdienst wird von den feuerwehrtechnischen Abteilungsleitern und deren Stellvertretern gestellt.

Eine weitere Aufgabe ist die Bildung des Führungsstabes der Stadt Freiburg.

Amtsleiter vom Dienst

Der Amtsleiter vom Dienst ist der höchste Führungsdienst der Feuerwehr Freiburg und übernimmt die Einsatzleitung z. B. bei Großschadensereignissen oder bedeutsamen Einsätzen.

Die organisatorische Oberleitung einer Kommune, die beim Oberbürgermeister oder zuständigen Bürgermeister liegt, ist auf ihn bzw. die Direktionsdienste delegiert.

Der Amtsleiter ist Mitglied und Leiter des Verwaltungsstabs der Stadt Freiburg und nimmt dort die Aufgaben des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz (ABK) als Untere Katastrophenschutzbehörde war. Die politische Leitung liegt beim Oberbürgermeister.

Besatzung 1. Hilfeleistungslöschfahrzeug

Das erste Löschfahrzeug (HLF1) ist fester Bestandteil des Lösch-, Rüst- und Gefahrstoffzuges. Bestimmte Einsätze wie kleinere Brände (z.B. Mülleimer-, PKW- und Vegetationsbrände), Öffnen steckengebliebener Aufzüge, Wohnungsöffnungen (zur Rettung hilfloser Personen oder zur Gefahrenabwehr), etc. werden durch diese Einheit alleine durchgeführt.

Aufgrund dieser grundsätzlichen Bedeutung dieser taktischen Einheit (wie ein Fahrzeug mit Besatzung auch genannt wird) sind diese Funktionen fest besetzt, d. h. die Kollegen haben keine weiteren Fahrzeuge zu besetzen.

Die Besatzung besteht aus:

  • einem Fahrzeugführer, der diese Einheit führt und den Trupps ihre Arbeitsaufträge gibt (erkennbar am blauen Funktionskoller)
  • einem Maschinisten, der das Fahrzeug fährt, die Pumpe und Aggregate bedient sowie Geräte ausgibt
  • zwei Einsatzkräften, die den Angriffstrupp bilden und z.B. unter Atemschutz in brennende Gebäude vorgehen und
  • zwei Einsatzkräften, die den Wassertrupp bilden und z.B. die Wasserversorgung zum Hydrant sicherstellen und den Angriffstrupp unterstützen
Drehleiterbesatzung

Die Drehleiter ist fester Bestandteil des Löschzuges und stellt den zweiten Rettungsweg bei höheren Gebäuden sicher. MIt ihr können Menschen schnell und vor allem sicher gerettet werden, da z. B. gebrechliche bzw. verunsicherte Personen oder Kinder einfach in den Rettungskorb genommen und am Boden abgesetzt werden.

Durch die Drehleiter können auch Einzeleinsätze, die Arbeiten in der Höhe erfordern, durchgeführt werden. Dies wären z.B. das Entfernen von angebrochenen Ästen oder das Sichern von Dachziegeln, die herunterzufallen drohen. Vorraussetzung ist aber, das hiervon eine Gefahr droht und der Eigentümer nicht in der Lage ist, diese selbst und rechtzeitig zu beseitigen. Sollte bei der Durchführung eines solchen Einsatzes ein Brand gemeldet werden und eine zweite Drehleiter steht nicht sofort zur Verfügung, wird dieser Einsatz abgebrochen und die Einsatzstelle durch z. B. die Polizei gesichert.

Aufgrund der Komplexität der Bedienung der Drehleiter und des dadurch notwendigen häufigen Umgangs mit dieser wird nur ca. die Hälfte der Beamten darin ausgebildet. Diese Anzahl stellt jedoch sicher, in jeder Schicht genügend Drehleitermaschinisten, wie diese Ausbildung genannt wird, im Dienst zu haben.

Wenn der Gefahrstoffzug alarmiert wird, muss die Drehleiterbesatzung den Gerätewagen Gefahrgut übernehmen.

Besatzung 2. Hilfeleistungslöschfahrzeug

Die Besatzung des zweiten Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF2) hat zusätzlich eine Reihe von verschiedensten Fahrzeugen zu besetzen, je nachdem, wie es die Einsatzlage erfordert. Grundsätzlich können die Einsatzkräfte dieselben Aufgaben wie die Besatzung des ersten HLF wahrnehmen. 

Wenn die Wasserversorgung schwierig ist und nicht über Hydranten sichergestellt werden kann (z.B. auf der Autobahn oder abseits bebauter Gebiete), wird ein Tanklöschfahrzeug (TLF) durch zwei Besatzungsmitglieder besetzt. Das TLF kann auch eigenständig zur Unterstützung des ersten Löschfahrzeuges zum Einsatz kommen.

Bei einem Einsatz des Rüstzuges werden der Rüstwagen (RW), der Kranwagen (KW) sowie das begleitende Wechselladerfahrzeug (WLF) von Einsatzkräften des HLF 2 besetzt. Ebenso verhält es sich bei Wasserrettungseinsätzen in den umliegenden Seen. Hier wird durch zwei Einsatzkräfte das Boot der Feuerwehr Freiburg auf einem Trailer zum Einsatzort gebracht.

Bei Gefahrguteinsätzen rückt das HLF 2 mit aus und stellt den zweiten Trupp, der sich mit einem Chemikalienschutzanzug ausrüstet. Die weitere Besatzung unterstützt das HLF 1 bei den Maßnahmen zur Notdekontamination, Absperrung des Gefahrenbereiches, Informationsgewinnung über den Gefahrstoff, etc.

Besatzung 3. Hilfeleistungslöschfahrzeug

Die Besatzung des dritten Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF3) steht grundsätzlich für Paralleleinsätze zur Verfügung, d. h. wenn der Löschzug bereits zu einem anderen Einsatz ausgerückt ist. Auch wird es bei Einsätzen in Einrichtungen mitalarmiert, wenn davon ausgegangen werden kann, dass das Selbstrettungsprinzip bei einer größeren Anzahl besonders hilfebedürftiger Personen nicht funktionieren wird. Dies sind z. B. Pflegeheime und Krankenhäuser.

Das HLF 3 ist wochentags von 7 Uhr bis 18 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten wird hierzu die Freiwillige Feuerwehr alarmiert.

Sonderfunktionen

Kleineinsätze werden von zwei Einsatzkräften mit der Bezeichnung Sonderfunktion (SF1 und SF2) übernommen, um den Löschzug personell nicht zu schwächen. Von 7 Uhr bis 18 Uhr sind sie gleichzeitig ein Teil der Besatzung des HLF 3.

Für Kleineinsätze, wie z.B. ein Wasserrohrbruch, eine Ölspur oder die Tierrettung steht ein Kleineinsatzfahrzeug (KEF) zur Verfügung.

Gerätewagen (GW) zur Verfügung.

Ist der Lösch-, Rüst- oder Gefahrgutzug im Einsatz und benötigt weitere Sonderfahrzeuge, so können diese besetzt und nachgeführt werden.

Diese Einteilung ist aber nicht starr sondern wird dynamisch gehandhabt wenn es die Einsatzlage erfordert oder zwei Einsätze parallel stattfinden. Hierdurch ist es erforderlich, dass jeder Beamte alle Fahrzeuge beherrscht sowie deren Beladung kennt und bedienen kann. Einzige Ausnahmen sind die Drehleitern und der Kranwagen, da diese eine umfangreiche Ausbildung und regelmäßiges Üben erfordern. Diese mit hohem Ausbildungsaufwand verbundenen Funktionen wird von ca. der Hälfte der Kollegen einer Wachabteilung beherrscht. Dadurch steht in jeder Schicht eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Kollegen zur Verfügung.

Im Tagesdienst von Montag bis Freitag sind 24 Beamte der Wachabteilungen im Dienst. Nachts und am Wochenende stehen 20 Beamte für Einsätze zur Verfügung.