Wird auf „Absenden“ gedrückt, muss eine Bestätigungsseite mit Hinweisen zum weiteren Verfahren erscheinen. Wird die Seite nicht angezeigt, ist davon auszugehen, dass die Übertragung der Meldung nicht stattgefunden hat.
Die Bearbeitungsdauer sollte drei Wochen nicht übersteigen, kann aber in einzelnen Fällen dennoch länger dauern. In diesem Fall werden Sie benachrichtigt. Sollte diese Benachrichtigung ausbleiben, können Sie gerne im zuständigen Sachgebiet nachfragen.
Die Schadensmeldung hier bezieht sich nicht auf Personenschäden, diese müssen über den Abteilungskommandanten gemeldet werden.