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  • Häufig gestellte Fragen
    Vorbeugender Brandschutz

Infos für Betreiber und Errichter von Brandmeldeanlagen

Hier finden Sie zu Brandmeldeanlagen, welche auf die Integrierten Leitstelle Freiburg · Breisgau-Hochschwarzwald aufgeschalten sind bzw. werden sollen, Informationen und hilfreiche Hinweise zum reibungslosen Betrieb der Anlage.

Weitere Hinweise und Merkblätter finden Sie im Downloadbereich.

Alle relevanten Unterlagen zur Aufschaltung einer BMA sind auch auf www.ils-freiburg.de zusammengestellt.

Ablaufplan zur Neuaufschaltung einer BMA

Informationen hierzu finden sie als PDF im Downloadbereich

Was ist bei einem Wechsel des Betreibers oder der Ansprechpartner einer BMA zu beachten?

Die Pflichten des bisherigen und des zukünftigen Betreibers finden Sie in der folgenden PDF-Datei im Downloadbereich.

Bei einem Wechsel der Ansprechpartner sind die neuen Kontaktdaten an info@ils-freiburg.de und den Sachbearbeiter Technischer Brandschutz zu melden. So helfen Sie, im Ereignisfall unnötige Kosten zu vermeiden.

Wann werden die Servicezeiten Revision angeboten?

Unseren Service im Bereich Revisionen Brandmeldeanlagen, bieten wir aktuell an wie folgt:

Montag bis Freitag 07:15 Uhr bis 16:15 Uhr

Service-Nummer Brandmeldeanlagen: 0761 / 201-3314

E-Mail Adresse für BMA: brandmelder@stadt.freiburg.de

Herr Peter Wenger
Tel.: 0761 / 201-3355
peter.wenger@stadt.freiburg.de

Herr Peter Ries
Tel.: 0761 / 201-3355
peter.ries@stadt.freiburg.de

Was ist bei der Inspektion und Wartung von Brandmeldeanlagen zu beachten?

Dieser Hinweis gilt nur für Anlagen im Gebiet der Stadt Freiburg (Stadtkreis).

Bei den vierteljährlichen Inspektionen bzw. der jährlichen Wartung nach DIN 14675-1 (Anhang O ), VDE 0833-1 ist es notwendig, dass eine verantwortliche Person der Feuerwehr mindestens einmal im Jahr anwesend ist um die Funktionsprüfung zusätzlicher Peripheriegeräte z.B. Entnahme des Objektschlüssels vom FSD und FSE vornehmen zu können.

Termine können bei der zuständigen Brandschutzdienststelle vereinbart werden.

Ihre Ansprechpartner:

Stadt Freiburg / Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Telefon 0761 / 201-3354 ; brandmelder@stadt.freiburg.de

Was ist bei der Prüfung einer Sprinkleranlage zu beachten?

Sie wollen eine baurechtlich geforderte Sprinkleranlage gemäß DIN EN 12845:2016-04 wöchentlich routineprüfen? Hierzu müssen Sie nicht die komplette BMA in Revision legen lassen, lesen Sie hierzu unsere Hinweise in folgendem PDF.

Was für Kosten entstehen von Seiten der Feuerwehr Freiburg?

Die Kosten sind in der aktuellen Kostensatzung der Stadt Freiburg festgelegt.

Aktuelle Satzung über die Feuerwehr der Stadt Freiburg i. Br. hier.

Archiv zu Neustrukturierung der Aufschaltung

Informationsveranstaltungen für Betreiber und Errichter

Die Informationsveranstaltungen für BMA-Betreiber und Errichterfirmen fanden an den folgenden Terminen statt.

  • 07.07.2016 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • 07.07.2016 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • 14.07.2016 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • 14.07.2016 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • 21.07.2016 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
  • 21.07.2016 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Zusätzliche Infoveranstaltung für Errichterfirmen:

  • 14.07.2017  10:00 – 12:00 Uhr

Weiterführende Informationen

Stand 02.04.2019 (Hinweise zur Inspektion und Wartung von BMA)

Übermittlung von Erstinbetriebnahmeschlüssel und anderen Zugangsdaten

Es erreichte uns häufiger die Frage, wieso die technischen Daten zur Anbindung der Übertragungseinrichtung und -wege (z.B. Erstinbetriebnahmeschlüssel, IP-Adressen) nicht direkt an die Diensteanbieter übermittelt werden. Von Seiten der Brandschutzdienststellen aus erfolgt jedoch die Korrespondenz immer mit dem Betreiber der Brandmeldeanlage, da wir im Regelfall nicht wissen, wen Sie mit den notwendigen Dienstleistungen beauftragt haben. Die Weitergabe der technischen Daten zur Anbindung der Übertragungseinrichtung und -wege muss daher immer durch Sie als Betreiber der Brandmeldeanlage veranlasst werden. Für Ihre Unterlagen sollten Sie sich jedoch immer eine Kopie der Zugangsdaten zurückbehalten.

Auch für die Revisionen ist der Betreiber der Brandmeldeanlage verantwortlich. Hierfür haben Sie von uns das Passwort zur Authentifizierung erhalten. Nur mit diesem kann die Anlage in Revision genommen werden. Daher ist dieses Passwort den von Ihnen mit der Durchführung der Revision beauftragten Personen mitzuteilen.

Details zum Vertragsabschluss und zu den Revisionen entnehmen Sie auch den Technischen Anschlussbedingungen (mit Stand 03/2017) und den nachfolgenden Informationen auf dieser Internetseite.

Hinweis zu den Revisionen ab dem 01.01.2018

Spätestens ab dem 01.01.2018 müssen alle Revisionen zwingend an die Integrierte Leitstelle gemeldet werden. Ihre Brandmeldeanlage wird auch ausschließlich von der Integrierten Leitstelle in Revision gelegt. Das genaue Procedere finden Sie in den Technischen Anschlussbedingungen im Kapitel 12 (S. 26).

Die Revisionen sind mit dem entsprechenden Vordruck (Anlage 5 der TAB) mindestens zwei Arbeitstage vor Beginn anzumelden, die Kontaktdaten stehen auf dem Vordruck.

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass nicht für jede Tätigkeit die gesamte Brandmeldeanlage in Revision gelegt werden muss – dies ist eher die Ausnahme. Verantwortlich für die Kompensation der abgeschalteten Brandmeldeanlage (z.B. durch Überwachung des abgestellten Bereichs, siehe z.B. auch die Anlage 4 unserer TAB) sind Sie als Betreiber der Liegenschaft.

Migrationskonzept für Bestandsanlagen von BOSCH-Kunden

Gemeinsam mit der Firma Bosch wurde in der 49. Kalenderwoche ein Migrationskonzept für diejenigen BMA-Betreiber erarbeitet, die weiterhin ihr Übertragungsgerät bzw. Übertragungswege über die Firma Bosch laufen lassen (Migration der Bestandskunden). Mit Umsetzung dieses Migrationskonzepts ist die normkonforme Aufschaltung dieser Anlagen auf die Integrierte Leitstelle auch über den 31.12.2017 entsprechend sichergestellt.

Die Alarmempfangseinrichtung ist im Wirkbetrieb

Die Alarmempfangseinrichtung in der Integrierten Leitstelle ist im Wirkbetrieb. Sie bekommen in den nächsten Tagen Ihr Exemplar des Vertrags sowie die Schlüsseldepotvereinbarung zurück, außerdem übermitteln wir Ihnen die Zugangsdaten zur Alarmempfangseinrichtung sowie das Passwort für die Revisionsmeldung. Die Details entnehmen Sie bitte dem Anschreiben.

Mittels der Zugangsdaten können Sie dann Ihre Brandmeldeanlage auf die neue Alarmempfangseinrichtung aufschalten lassen.

(30.08.2017)

Info für Errichterfirmen hinsichtlich Übergangsphase VdS 2465-Protokoll alt und neu

In der Informationsveranstaltung für Errichterfirmen am 14.07.2017 wurde unter anderem die Problematik angesprochen, dass noch nicht alle Übertragungseinrichtungen auf dem neuen Protokoll VdS 2465-2:2016-09 und VdS 2465-3:2016-12 senden können, sondern noch auf dem VdS-2465-S2-Protokoll.

Die VdS sieht hier eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 vor. Dieser Übergangsfrist schließen wir uns entsprechend an und haben unsere Technik entsprechend konfiguriert. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden neuen Anlage 7 unserer TAB und dem dazugehörigen Anschreiben an die Errichterfirmen.

Die Präsentation zur Infoveranstaltung für die Errichterfirmen erhalten Sie hier

Aktualisierung aufgrund Schreiben des VdS (22.12.2018):

Am 31.12.2018 endete die Übergangsfrist für die Richtlinien für Planung und Einbau von Einbruchmeldeanlagen, VdS 2311: 2010-11 einschließlich deren Ergänzungen S1 und S2. Somit gilt ab 01.01.2019 ausschließlich VdS 2311: 2017-04 und damit verbunden, die Fernalarmierung über die IP-Übertragungswege SP4 und DP4.

Leider ist für dieses Übertragungsverfahren noch kein hinreichendes Angebot geeigneter Übertragungsgeräte auf dem Markt verfügbar, sodass die diesbezüglichen Anforderungen der VdS 2311: 2017-04 noch nicht umfassend erfüllt werden können.

Aus diesem Grund dürfen bis zur technischen Realisierbarkeit von SP4- bzw. DP4-Verbindungen weiterhin IP-Verbindungen gemäß VdS 2311: 2010-11 verwendet werden. Hierzu ist – nach vorheriger Abstimmung mit dem Versicherer – die folgende kompensierbare Abweichung gemäß VdS anzuwenden, s. Tabelle oben.

*) Die Hersteller-Hinweise werden kurzfristig zur Verfügung gestellt. Sie beschreiben die für die gängigen Übertragungsgeräte erforderlichen Einstellungen zur Umsetzung der genannten Abweichung.

Vertragsunterlagen und neue TAB verschickt

Die Vertragsunterlagen und die neuen Technischen Aufschaltbedingungen wurden an die BMA-Betreiber versandt. Sollten Sie nicht BMA-Betreiber sein aber die Vertragsunterlagen erhalten haben, leiten Sie diese bitte an den BMA-Betreiber weiter (in der Regel Gebäudeeigentümer).

Das Anschreiben (analoges Schreiben des Landkreises ging an die Betreiber der BMA im Landkreis) und den Vertrag (Version Stadtkreis und Version Landkreis) können Sie sich hier nochmals herunterladen. Wichtig: dieVertragsnummer wird von der Brandschutzdienststelle vergeben!

Auf mehrfache Anregung finden Sie anbei die Anlagen 1.1, 1.2, 3.2 und 5 als ausfüllbare PDF. Wir werden diese schnellstmöglich auch auf der Domain ils-freiburg.de zur Verfügung stellen.

FAQ zu den versandten Unterlagen

  1. Müssen auch Bestandsanlagen die Anlage 1.2 Schlüsseldepot-Vereinbarung neu ausfüllen?

    Ja, da wir in den Aufschaltbedingungen auch Änderungen zum Verfahren zur Inbetriebnahme und zur technischen Ausgestaltung des Schlüsseldepots haben.

Neue Aufschaltbedingungen online

Die neuen Aufschaltbedingungen sind zur Kenntnis veröffentlicht. Die Dateien finden Sie unter diesem Link beim Punkt Brandmeldeanlagen.

Die neuen Aufschaltbedingungen gelten erst ab dem Beginn des Wirkbetriebes der neuen Aufschalteinrichtung.

Infoschreiben an die BMA-Betreiber

Auf Wunsch verschiedener BMA-Betreiber stellen wir hier nochmals die Infoschreiben online, die an die BMA-Betreiber versandt wurden.

Infoschreiben 1 vom 09.12.2015

Infoschreiben 2 vom 12.05.2016

Infoschreiben 3 vom 28.07.2016

Infoschreiben 4 vom 02.12.2016

Infoschreiben 5 vom 22.03.2017

Infoschreiben 6  vom 19.09.2017 (nur an BMA-Betreiber, die bislang keine Vertragsunterlagen zurückgeschickt haben)

Infoschreiben 7 vom 24.11.2017

Unterlagen Informationsveranstaltung

Hier erhalten Sie die finalen Unterlagen aus den Informationsveranstaltungen.

Bundeskartellamtsbeschluss

Den Beschluss des Bundeskartellamts „B7-30/07-1 Konzessionsvertrag über Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldeanlagen“ finden Sie hier.

Rechtslage Baden-Württemberg

Die rechtliche Situation hierzu stellt sich in Baden-Württemberg wie folgt dar (zusammengestellt aus verschiedenen Auskünften des Innenministeriums und des Regierungspräsidiums): Bereits mit der Bereitstellung einer Alarmempfangseinrichtung in der Leitstelle erfüllt der Träger der Leitstelle seine gesetzliche Aufgabe. Es ist nicht seine Aufgabe, Übertragungseinrichtungen in den Gebäuden mit BMA und auch nicht die Übertragungswege der Meldungen von dort zur Alarmempfangseinrichtung in der Leitstelle zu finanzieren oder zu unterhalten. Dies fällt allein in die Zuständigkeit des BMA-Betreibers.
Dieser hat für die ordnungsgemäße Übertragung der Meldungen und die Leitungsüberwachung zu sorgen. Für die Einrichtung und den Betrieb von Übertragungseinrichtungen und Übertragungswegen besteht ein freier Markt zwischen Betreibern von BMA und Anbietern von Übertragungseinrichtungen/Übertragungswegen.

Der Unterschied diesbezüglich zum Kartellamtsbeschluss liegt in unterschiedlichen Gesetzen zum Brandschutz. In Baden-Württemberg ist es keine originäre Aufgabe des Leitstellenbetreibers, die Alarmübertragung von BMA sicherzustellen.

Den entsprechenden Erlass des Innenministeriums finden Sie hier.

Abkündigung ISDN durch die Telekom

Kausal nicht mit der Umsetzung des Bundeskartellamtsbeschlusses zusammenhängend, aber mit wesentlichen Auswirkungen auf die Übertragung von Gefahrenmeldeanlagen (und damit auch von Brandmeldeanlagen) ist die Abkündigung der ISDN-Leitungen durch die Telekom bis voraussichtlich spätestens 2018 und der damit einhergehenden Umstellung auf IP-basierte Netze. Informationen zur Umstellung finden Sie bei der Telekom (die Originalbroschüre steht bei der Telekom nicht mehr zum Download, hier finden Sie den relevanten Teil der FAQ, insbesondere Punkt 8) und hier. Die wichtigsten zehn Fragen zur Umstellung hat die Telekom hier zusammengestellt, bezüglich Brandmeldeanlagen ist der Punkt 7 wichtig.

Ein mit der Telekom abgestimmtes Merkblatt des VdS finden Sie hier. Als BMA-Betreiber ist besonders Kapitel 4 für Sie von Bedeutung.

Derzeit laufen noch viele Übertragungswege von Brandmeldeanlagen über ISDN-Leitungen. Die Gefahrenübertragung stellt dabei einen so genannten Sonderdienst der Telekom dar (siehe Leistungsbeschreibung Punkt 5) und gehört nicht zum Leistungsumfang des Anschlussvertrags mit der Telekom, sondern muss in einem gesonderten Vertragsverhältnis vom Kunden mit dem Anbieter des Sonderdienstes (im Falle von Brandmeldeanlagen sind dies z.B. Anbieter der Übertragungseinrichtung, der Übertragungswege, einer Clearingstelle oder eines Anbieters für Alarmübertragungsdienste (ATSP)) abgeschlossen werden.

Als BMA-Betreiber sollten Sie schnellstmöglich prüfen, ob Ihr Standort bereits DSL-fähig ist und ob die Übertragungseinrichtung Ihrer Brandmeldeanlage IP-fähig ist (diese Information erhalten Sie beim Hersteller oder Vermieter Ihrer Übertragungseinrichtung). Sie sollten dabei nicht erst auf die Kündigung Ihres Anschlusses warten, da bei der Kündigung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht (prüfen Sie Ihre Kündigungsfrist diesbezüglich), eine Nachrüstung in dieser Zeit eventuell nicht möglich ist und Sie im schlimmsten Fall die Normkonformität Ihrer Brandmeldeanlage verlieren – mit allen dazugehörigen Risiken.