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Häufig gestellte Fragen
Katastrophenschutz

Tipps an die Bevölkerung für Notsituationen

Allgemeine Informationen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden Sie viele Hinweise und Tipps zur persönlichen Vorsorge vor bzw. zum Verhalten bei besonderen Krisen und Notsituationen.

Informationen in Deutscher Gebärdensprache

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hält Notfallinformationen in Deutscher Gebärdensprache zur Verfügung.

Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser

1) Ein Hochwasser steht bevor!

  • Halten Sie sich über aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen auf dem Laufenden, z.B. über die Warn-App „NINA“ oder die Warn-App „MeinePegel“ sowie über Rundfunk und Internet.
  • Achten Sie auf die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte.
  • Machen Sie sich frühzeitig Gedanken über
    • die Versorgung Kranker oder Hilfsbedürftiger. Denken Sie dabei bitte auch an hilfsbedürftige oder alleinstehende Angehörige und Nachbarn.
    • Ggf. Evakuierung von Haustieren, Schutz von Nutztierhaltungen.
  • Sorgen Sie auch selber vor (Sandsäcke, Schalbretter, Sperrholzplatten etc.)
  • Bringen Sie wertvolle Gegenstände in höhergelegene, hochwassergeschützte Bereiche. Räumen Sie wenn möglich die Kellerräume, in die Wasser eindringen könnte.
  • Sichern Sie Heizöltanks gegen Auftrieb durch das Wasser.
  • Prüfen Sie Rückstauklappen im Keller.
  • Sichern Sie bewegliche Gegenstände im Außenbereich, z.B. Fahrräder, Gartenmöbel, Markisen, damit diese nicht fort gespült werden und weiteren Schaden anrichten.
  • Sind Sie für den Notfall vorbereitet?
    • ausreichend Lebensmittel und Trinkwasser
    • batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio
    • Taschenlampe
    • ggf. Campingkocher und Campingtoilette
    • griffbereite Dokumentenmappe mit den wichtigsten Dokumenten
    • Notgepäck für den Fall einer Evakuierung

2) Was tun bei Hochwasser?

  • Halten Sie sich während eines Hochwassers nicht in tiefer gelegenen Örtlichkeiten auf (z.B. Unterführungen, Keller, Tiefgaragen), hier droht bei Wassereintritt Ertrinkungsgefahr!
  • Dichten Sie im Gebäude Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen und Lichtschächte ab.
  • Schalten Sie im Gebäude elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die voll laufen können, ab. Schalten Sie ggf. den Strom komplett ab. Es besteht ansonsten Stromschlaggefahr!
  • Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen, gehen Sie nicht auf überfluteten Wegen. Die Wassertiefe ist oft nicht einschätzbar, ebenso nicht die Strömungsgeschwindigkeit. Begeben Sie sich wenn möglich in sichere Bereiche, z.B. höher liegende Gebäude.
  • Wenn Sie von den Wassermassen eingeschlossen sind, rufen Sie Hilfe über den Notruf 112.

3) Verhalten nach dem Hochwasser

  • Beginnen Sie mit Abpumpmaßnahmen im Haus erst, wenn Sie sicher sind, dass der umgebende Wasserspiegel ausreichend gesunken ist (Ihr Haus könnte sonst aufschwimmen wie ein Schiff).
  • Räumen Sie Wasserreste und Schlamm aus dem Haus, solange dieser noch feucht ist.
  • Wenn Schadstoffe wie Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Benzin/Öl etc. freigesetzt wurden, rufen Sie die Feuerwehr.

4) Informationsmöglichkeiten

Vorsorge und Verhalten bei Unwetter

1) Grundlegende Vorsorge

  • Halten Sie sich über aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen auf dem Laufenden, z.B. über die Warn-App „NINA“ oder die DWD-Warn-App „WarnWetter“ sowie über Rundfunk und Internet.
  • Achten Sie auf die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte.
  • Droht durch den Regen eine Überschwemmung, informieren Sie sich bitte auch bei den Notfalltipps für Hochwasser auf unserer Seite.
  • Bleiben Sie – wenn möglich – zu Hause oder suchen Sie geschützte Bereiche auf. Bei Gewitter achten Sie auf die Gefahr eines Blitzschlages.
  • Sichern Sie bewegliche Gegenstände im Außenbereich gegen Sturmböen, z.B. Fahrräder, Gartenmöbel, Markisen.
  • Sind Sie für den Notfall vorbereitet?
    • ausreichend Lebensmittel und Trinkwasser
    • batteriebetriebenes Radio oder Kurbelradio
    • Taschenlampe
    • ggf. Campingkocher und Campingtoilette
    • griffbereite Dokumentenmappe mit den wichtigsten Dokumenten
    • Notgepäck für den Fall einer Evakuierung

2) Was tun bei Unwetter?

  • Suchen Sie geschützte Bereiche auf, z.B. in Gebäuden. Meiden Sie dabei jedoch Hallen mit großen Deckenspannweiten.
  • Schließen Sie bei Hagel und Wirbelstürmen die Fenster, Roll- oder Fensterläden und halten Sie sich von ungeschützten Öffnungen fern.
  • Meiden Sie bei Gewitter offenes Gelände, Berggipfel, Bäume, Türme, Masten, Antennen und lehnen Sie sich nicht an Zäune.
  • Wenn Sie im Freien von einem Unwetter überrascht werden und keinen rechtzeitigen Schutz finden, dann
    • legen Sie sich bei Hagel flach mit dem Gesicht auf den Boden und schützen Sie mit den Händen Ihren Kopf und Nacken,
    • setzen Sie sich bei Gewitter mit eng zusammenstehenden Füßen, möglichst in einer Mulde, auf Ihren Fußballen in die Hocke.

3) Informationsmöglichkeiten

Trinkwassernotbrunnen

Wieso hat die Stadt Freiburg Trinkwassernotbrunnen?

Fällt die öffentliche Trinkwasserversorgung aus, müssen die Trinkwassernotbrunnen zum Einsatz kommen. Die Brunnen der Trinkwassernotversorgung sind vom Wassernetz unabhängig und wurden vom Bund im Hinblick auf einen Verteidigungsfall finanziert. Die allgemeine Unterhaltung trägt die Stadt Freiburg. Im Stadtgebiet sind 47 Trinkwassernotbrunnen vorhanden, die das Wasser direkt dem Grundwasser entnehmen

Schutzräume

Allgemeines zu Schutzräumen

Schutzräume sind durch den Bund oder mit Unterstützung des Bundes für den Verteidigungsfall gebaut worden.

Aktuelle Informationen finden Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz & Katastrophenhilfe.

Nach Aufgabe des Schutzraumbaukonzeptes und der Zusage zum Rückbau der Zivilschutzanlage „Schlossbergstollen“ durch den Bund, begann die Abteilung im Auftrag und auf Kosten des Bundes mit der Planung des Rückbaus. Die planerischen Maßnahmen dauern zurzeit noch an. Ebenso wurden zwischenzeitlich alle Mehrzweckanlage aus der Zivilschutzbindung entlassen und die Zivilschutzbestandteile zurückgebaut.

Wie viele Schutzräume gibt es in Freiburg

In Freiburg gibt es Stand 2022 drei Schutzräume, deren Verfahren zur Aufhebung der Zivilschutzbindung derzeit noch nicht abgeschlossen und derzeit pausiert sind.

In der Stadt Freiburg gab es folgende öffentliche Schutzräume:

  • 5.000 Plätze im Schlossbergstollen (nicht mehr betriebsbereit)
  • 600 Plätze in der Mehrzweckanlage (MZA) „Stühlinger Kirchplatz“ (nicht mehr betriebsbereit)
  • 1.594 Plätze in der MZA „Öffentliche Sparkasse“ (nicht mehr betriebsbereit)
  • 588 Plätze in der MZA „Gewerbeschule II/III“ (nicht mehr betriebsbereit)
  • 1.438 Plätze in der MZA „Im Grün/Adlerstraße“ (nicht mehr betriebsbereit)

Mehrzweckanlagen sind Anlagen, die auch in Friedenszeiten eine Aufgabe haben. So sind viele im Alltag als Tiefgaragen genutzt, die zweite Verwendung als Schutzraum kann man z. T. an den Türen und Toren erkennen.

Was ist die Zivilschutzbindung

Zivilschutzbindung bedeutet, dass die durch Haushaltsmittel des Zivilschutzes vom Bund geförderten Objekte, Einrichtungen oder Einheiten jederzeit zum Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen müssen.

Gibt es eine Förderung des Schutzraumbaus

Aktuell gibt es keine Förderungen für den Schutzraumbau.

Kann man den Schlossbergbunker besichtigen

Die Besichtigung der Zivilschutzanlage im Schlossberg ist nicht möglich. Der Schlossbergbunker ist seit geraumer Zeit außer Betrieb. Im Inneren ist durch Schimmelbildung und defekten Anlagen mit einer gesundheitsgefährdeten Schadstoffbelastung zu rechnen.

Warnung der Bevölkerung

Wie erfolgt die Warnung der Bevölkerung bei Großschadenereignissen und Katastrophen?

Um bei Großschadenereignissen und Katastrophen wichtige Informationen und Verhaltenshinweise an die Bevölkerung ausgeben zu können, stehen den Katastrophenschutz- und Polizeibehörden die so genannten amtlichen Gefahrendurchsagen zur Verfügung. Diese Gefahrendurchsagen werden dann in Rundfunk, Fernsehen, Videotext und sonstigen programmbegleitenden Datendiensten geschaltet, außerdem wird die Gefahrendurchsage in das Modulare Warnsystem (MoWAS) des Bundes eingespeist und steht so auch der Warn-APP NINA zur Verfügung. Außerdem steht ab Dezember 2022 die Möglichkeit der direkten Warnung auf Mobiltelefone zur Verfügung, das so genannte Cell Broadcast (kurz CB oder SMS-CB).

Um auf Gefahrendurchsagen aufmerksam zu machen, wird das Sirenensignal „Rundfunkgeräte einschalten“ ausgelöst. Informationen zu Sirenen erhalten Sie hier.

Bei einer Sirenenauslösung bzw. amtlichen Gefahrendurchsagen achten Sie bitte auf die angegebenen Verhaltensanweisungen und Informationsquellen. Bitte rufen Sie nicht die Integrierte Leitstelle oder den Notruf an!

Welche Warnmöglichkeiten gibt es Seiten des Bundes und anderer Organisationen?

Warnseite & Warn-APP des Bundes

Notfall-Informations- und Nachrichten-APP (NINA)

Nutzer des Internets können auf der Seite „Warnung der Bevölkerung“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz & Katastrophenhilfe (BBK) Informationen bei Katastrophen oder größeren Schadensereignissen erhalten.

Nutzer von Smartphones können sich die Bundes-Warn-APP NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) aufspielen, welche dieselben Meldungen erhält wie die Warnseite des BBK.

NINA wie auch die Warnseite des BBK enthalten auch die offiziellen Unwetterwarnungen des DWD und die Hochwassermeldungen der Pegel.

Wetterwarnungen des DWD

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet auf dieser Seite Wetter- und Unwetterwarnungen sowie ergänzende Informationen, z.B. Hitzegefahr oder Waldbrandgefahr, an.

Nutzer von Smartphones können sich die WarnWetter-APP installieren.

Die kostenfreie Variante der WarnWetter-APP beinhaltet seit Jahresende 2017 nur noch die amtlichen Wetterwarnungen, wer mehr Wetterinformationen bedarf muss eine Vollversion käuflich erwerben.

Die amtlichen Warnungen sind auch in der Warn-APP NINA enthalten.

Hochwasser- und Pegelwarnungen

Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ) bietet auf dieser Seite Pegelstände, Hochwasserwarnungen und Niederschlagsinformationen an.

Nutzer von Smartphones können sich die App MeinePegel installieren. Hier können Sie sich Ihre individuellen Warnschwellen für die für Sie interessanten Pegel einstellen und sich warnen lassen.

Wieso hält die Stadt Freiburg Sirenen vor?

Die Sirenen sind wichtig als „Wecksignal“ für die Bevölkerung, damit vor einer Gefahr gewarnt werden kann und auf Rundfunkdurchsagen hingewiesen wird. In Freiburg sind 66 Sirenen funkansteuerbar. Sie können alle zusammen, in vier getrennten Gruppen oder jede einzeln aktiviert werden.

Welche Sirenensignale gibt es?

Ein 60 Sekunden langer auf- und abschwellender Heulton signalisiert „Rundfunkgerät einschalten – auf Durchsagen achten„. Sie werden über Art und Ausmaß eines Unfalls, einer Katastrophe oder eines sonstigen wichtigen Ereignisses informiert und bekommen gezielte Verhaltenshinweise.

Ein 60 Sekunden-Dauerton, der zweimal für 12 Sekunden unterbrochen wird, signalisiert Feueralarm. Dieser wird für die Feuerwehr bei großen Schadensereignissen ausgelöst.

Mit einem Dauerton von 60 Sekunden Länge wird Entwarnung gegeben.

Hier erhalten Sie ein Infoblatt der Sirenentöne, und hier können Sie sich Hörproben der Sirenentöne anhören.

Was ist bei Sirenenalarm zu tun?
  • Achten Sie auf Rundfunkdurchsagen. Befolgen Sie die Anordnungen der Behörden.
  • Informieren Sie auch Ihre Nachbarn über die Durchsagen und Anordnungen.
  • Helfen Sie Ihren Nachbarn
  • Telefonieren Sie nur, falls nötig. Fassen Sie sich kurz.
  • Sind Sie selbst und Ihre Nachbarn von Schäden nicht betroffen: Bleiben Sie dem Schadensgebiet fern
Gibt es einen Probealarm?

Die Sirenen werden zweimal jährlich durch Sirenenproben geprüft, einmal im Frühjahr (in der Regel Ende März) am Tag der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit und einmal am zweiten Donnerstag im September im Rahmen des bundesweiten Warntags.

Sinn der Sirenenproben ist es, die Warngeräte auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.

Gleichzeitig dienen sie dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung der Signale zu informieren. Nur so kann das Amt für Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten, dass die Bürger bei Großschadensereignissen gewarnt und für das Verhalten wichtige Informationen möglichst schnell weitergegeben werden können.

Ich kann beim Probealarm keine Sirene hören. Was soll ich tun?

Wenn Sie in Gebäuden kein Sirenensignal hören können, kann es auch an sehr guten Schallschutzfenstern oder gedämmten Wänden liegen.

Sollten Sie defekte Sirenen erkennen, bitten wir um eine Rückmeldung.

Notfallvorsorge

Wieso Notfallvorsorge?

Die Notfallvorsorge hat die Aufgabe, in Krisen- und Spannungsfällen eine Versorgung der betroffenen Menschen und von so genannten Kritischen Infrastrukturen mit Nahrung, Wasser, Energie, Telekommunikation, Verkehrsleistungen und so weiter sicher zu stellen. Den Kritischen Infrastrukturen kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, insbesondere Infrastrukturen zur Versorgung mit Strom, Wasser (Trink-, Brauch- und Löschwasser), Nahrung und Energie/Wärme.

Welche Vorsorgemöglichkeiten habe ich als Privatperson

Ein wesentlicher Faktor im Rahmen der Notfallvorsorge stellt die private Notfallvorsorge bzw. der private Selbstschutz dar. Hierzu gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte, in denen Sie selber handeln und sich auf Krisenfälle vorbereiten können.

Anhand einer persönlichen Checkliste zum Ausdrucken können Sie so Ihren Haushalt krisenfester machen.

Den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des BBK erhalten Sie im Regierungspräsidium Freiburg in der Bissierstraße, in der Bürgerinformation im Alten Rathaus am Rathausplatz, in den Ortsverwaltungen am Tuniberg, Lehen, Hochdorf, Ebnet und Kappel sowie beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz Freiburg in der Eschholzstraße aus. Sollten dort keine Exemplare mehr erhältlich sein können die dortigen Kolleginnen und Kollegen neue Broschüren bei uns anfordern.

Hinsichtlich eines persönlichen Notvorrats beherzigen Sie die folgenden Punkte:

  • Jeder Notvorrat ist besser als kein Notvorrat. Wenn Sie nicht genügend Platz für den vollständigen Notvorratsvorschlag entsprechend des BBK-Vorschlags haben bevorraten Sie nur das, was Sie bevorraten können.
  • Bevorraten Sie nur Dinge, die Sie auch im Normalfall verbrauchen würden. Idealerweise planen Sie Ihren Notvorrat derart, dass Sie von den Nahrungs- und Lebensmitteln die neu gekauften in den Notvorrat geben und die Verbrauchsmittel aus dem Notvorrat entnehmen – so haben Sie ein rolierendes Bevorratungssystem.

Die Stadt Freiburg hat zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung unabhängige Trinkwassernotbrunnen über das ganze Stadtgebiet verteilt. Zur Sicherstellung einer Löschwasserversorgung gibt es im gesamten Stadtgebiet Löschwasserentnahmestellen.

Beachten Sie auch die Hinweise zur Warnung der Bevölkerung.

Bezüglich des persönlichen Notvorrats können Sie die Vorlagen auf www.alertswiss.ch nutzen oder die auch oben bereits verlinkten Vorlagen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verwenden (Ratgeber und Checkliste).

Notfallkochbuch „Kochen ohne Strom“

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat ein Buch zum Thema „Kochen ohne Strom“ herausgegeben, siehe die hier verlinkte Projektseite des BBK.

Was ist als Pflegeheim in Sachen Notfallvorsorge relevant?

Die Stadt Freiburg hat entsprechende Katastrophenschutzpläne für verschiedene Szenarien vorbereitet. Im Ereignisfall tritt ein Verwaltungsstab zusammen, der die akute Lage erfasst, verfügbare Ressourcen ermittelt und die Versorgung nach Prioritäten geordnet sicherstellt. Die Pläne werden vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz laufend aktualisiert und fortgeschrieben.

Im Kapitel 7 der Maßstäbe und Grundsätze (MuG) nach § 113 SGB XI (analoge Regelungen bestehen auch für Einrichtungen der Tagespflege und der Kurzzeitpflege) werden die Träger der Einrichtungen aufgefordert in Abstimmung mit den örtlichen Gefahrenabwehrbehörden entsprechende Krisenkonzepte zu erstellen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind zunächst die Betreiber selber aufgefordert, Risikoanalysen ihrer Einrichtungen durchzuführen.

Ein aus unserer Sicht sehr empfehlenswertes Dokument wurde von der Bezirksregierung Münster erstellt:

Handlungsempfehlung für Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie weitere Einrichtungen der Betreuung im Regierungsbezirk Münster bei Krisenfällen

https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/ordnung_und_sicherheit/katastrophenschutz/Handlungsempfehlung-fuer-Senioren–und-Pflegeeinrichtungen-im-Krisenfall.pdf

Diese Handlungsempfehlung enthält für verschiedene Krisenszenarien Checklisten, anhand derer eine Überprüfung der eigenen Einrichtung bzw. der eigenen Planungen abgearbeitet werden kann.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) bietet verschiedene Leitfäden für die Notfallplanung der Kritischen Infrastrukturen im Sektor Gesundheit an:

Link zur Themenseite „Kritische Infarstruktur – Sektoren und Branchen – Gesundheit“

https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Kritische-Infrastrukturen/Sektoren-Branchen/Gesundheit/gesundheit_node.html

Link zur Publikation „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden

https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/PiB/PiB-13-notstromversorgung-unternehmen-behoerden.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Neben dem allgemeinen Risikomanagement werden auch Hinweise zum Schutz der Informationstechnologie, der Notfallvorsorgeplanung der Wasserver- und entsorgung sowie der Aufrechterhaltung der ambulanten und stationären Pflegeinfrastruktur beschrieben.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ein Krisenhandbuch Stromausfall sowie einen Musternotfallplan Stromausfall entwickelt. Die Dokumente können auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg abgerufen werden:

Handbuch Krisenmanagement Stromausfall Kurzfassung

https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/kats/gemeinde/dokumente/Krisenhandbuch_Stromausfall_Kurzfassung.pdf

Musternotfallplan Stromausfall

https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/kats/gemeinde/dokumente/MusternotfallplanStromausfall.pdf

Einheiten des Katastrophenschutzes in Freiburg

allgemeine Informationen zu den Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen:

Welche Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen der Stadt gibt es?

Die Stadt Freiburg wirkt – neben den sonstigen Trägern der Katastrophenhilfe – direkt im Katastrophenschutz mit und stellt dabei

  • einen Führungsstab,
  • einen Verwaltungsstab,
  • ein Notfallvorsorgeamt für Ernährung, Energie und Wirtschaft,
  • die Integrierte Leitstelle als Katastrophenmeldestelle und Fernmeldezentrale,
  • sämtliche Einsatzabteilungen der Feuerwehr Freiburg für die Fachdienste
    • Brandschutz,
    • Technische Hilfe (im Bereich technische Wasserrettung gemeinsam mit den Rettungstauchern
      Pinguine),
    • ABC-Schutz,
  • einen Informations- und Kommunikationszug (IuK-Zug),
  • einen Führungszug mit Führungsabschnittstellen,
  • eine Regieeinheit Veterinärzug,
  • eine Regieeinheit Trinkwassernotbrunnengruppe (durchgeführt durch das THW OV Freiburg) sowie
  • Übernahme der Sonderaufgabe Dekontamination von Verletzten (Freiwillige Feuerwehr Freiburg Abteilung
    18 zusammen mit der Unterstützungseinheit Sonderlagen des DRK im Landkreis
    Breisgau-Hochschwarzwald).
Wer sind die Träger des Katastrophenschutzes?

Die Träger der Katastrophenhilfe sind insbesondere:

  • Amt für Brand und Katastrophenschutz (ABK)
  • Bergwacht Schwarzwald (BWS)
  • Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
  • Feuerwehr Freiburg (FW)
  • Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG)
  • Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
  • Malteser Hilfedienst (MHD)
  • Rettungshundestaffel
Wie kann man sich im Katastrophenhilfe in Freiburg einbringen

Die Träger der Katastrophenhilfe arbeiten weitestgehend mit ehrenamtlichen Kräften. Für diese Arbeit werden immer engagierte und kompetente helfende Hände gesucht. Interessenten können sich direkt an die jeweiligen Träger wenden.