Fällt die öffentliche Trinkwasserversorgung aus, müssen die Trinkwassernotbrunnen zum Einsatz kommen. Die Brunnen der Trinkwassernotversorgung sind vom Wassernetz unabhängig und wurden vom Bund im Hinblick auf einen Verteidigungsfall finanziert. Die allgemeine Unterhaltung trägt die Stadt Freiburg. Im Stadtgebiet sind 47 Trinkwassernotbrunnen vorhanden, die das Wasser direkt dem Grundwasser entnehmen
Schutzräume sind durch den Bund oder mit Unterstützung des Bundes für den Verteidigungsfall gebaut worden.
Aktuelle Informationen finden Sie beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz & Katastrophenhilfe.
Nach Aufgabe des Schutzraumbaukonzeptes und der Zusage zum Rückbau der Zivilschutzanlage „Schlossbergstollen“ durch den Bund, begann die Abteilung im Auftrag und auf Kosten des Bundes mit der Planung des Rückbaus. Die planerischen Maßnahmen dauern zurzeit noch an. Ebenso wurden zwischenzeitlich alle Mehrzweckanlage aus der Zivilschutzbindung entlassen und die Zivilschutzbestandteile zurückgebaut.
In Freiburg gibt es Stand 2022 drei Schutzräume, deren Verfahren zur Aufhebung der Zivilschutzbindung derzeit noch nicht abgeschlossen und derzeit pausiert sind.
In der Stadt Freiburg gab es folgende öffentliche Schutzräume:
Mehrzweckanlagen sind Anlagen, die auch in Friedenszeiten eine Aufgabe haben. So sind viele im Alltag als Tiefgaragen genutzt, die zweite Verwendung als Schutzraum kann man z. T. an den Türen und Toren erkennen.
Zivilschutzbindung bedeutet, dass die durch Haushaltsmittel des Zivilschutzes vom Bund geförderten Objekte, Einrichtungen oder Einheiten jederzeit zum Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen müssen.
Aktuell gibt es keine Förderungen für den Schutzraumbau.
Die Besichtigung der Zivilschutzanlage im Schlossberg ist nicht möglich. Der Schlossbergbunker ist seit geraumer Zeit außer Betrieb. Im Inneren ist durch Schimmelbildung und defekten Anlagen mit einer gesundheitsgefährdeten Schadstoffbelastung zu rechnen.
Um bei Großschadenereignissen und Katastrophen wichtige Informationen und Verhaltenshinweise an die Bevölkerung ausgeben zu können, stehen den Katastrophenschutz- und Polizeibehörden die so genannten amtlichen Gefahrendurchsagen zur Verfügung. Diese Gefahrendurchsagen werden dann in Rundfunk, Fernsehen, Videotext und sonstigen programmbegleitenden Datendiensten geschaltet, außerdem wird die Gefahrendurchsage in das Modulare Warnsystem (MoWAS) des Bundes eingespeist und steht so auch der Warn-APP NINA zur Verfügung. Außerdem steht ab Dezember 2022 die Möglichkeit der direkten Warnung auf Mobiltelefone zur Verfügung, das so genannte Cell Broadcast (kurz CB oder SMS-CB).
Um auf Gefahrendurchsagen aufmerksam zu machen, wird das Sirenensignal „Rundfunkgeräte einschalten“ ausgelöst. Informationen zu Sirenen erhalten Sie hier.
Bei einer Sirenenauslösung bzw. amtlichen Gefahrendurchsagen achten Sie bitte auf die angegebenen Verhaltensanweisungen und Informationsquellen. Bitte rufen Sie nicht die Integrierte Leitstelle oder den Notruf an!
Notfall-Informations- und Nachrichten-APP (NINA)
Nutzer des Internets können auf der Seite „Warnung der Bevölkerung“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz & Katastrophenhilfe (BBK) Informationen bei Katastrophen oder größeren Schadensereignissen erhalten.
Nutzer von Smartphones können sich die Bundes-Warn-APP NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) aufspielen, welche dieselben Meldungen erhält wie die Warnseite des BBK.
NINA wie auch die Warnseite des BBK enthalten auch die offiziellen Unwetterwarnungen des DWD und die Hochwassermeldungen der Pegel.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) bietet auf dieser Seite Wetter- und Unwetterwarnungen sowie ergänzende Informationen, z.B. Hitzegefahr oder Waldbrandgefahr, an.
Nutzer von Smartphones können sich die WarnWetter-APP installieren.
Die kostenfreie Variante der WarnWetter-APP beinhaltet seit Jahresende 2017 nur noch die amtlichen Wetterwarnungen, wer mehr Wetterinformationen bedarf muss eine Vollversion käuflich erwerben.
Die amtlichen Warnungen sind auch in der Warn-APP NINA enthalten.
Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ) bietet auf dieser Seite Pegelstände, Hochwasserwarnungen und Niederschlagsinformationen an.
Nutzer von Smartphones können sich die App MeinePegel installieren. Hier können Sie sich Ihre individuellen Warnschwellen für die für Sie interessanten Pegel einstellen und sich warnen lassen.
Die Sirenen sind wichtig als „Wecksignal“ für die Bevölkerung, damit vor einer Gefahr gewarnt werden kann und auf Rundfunkdurchsagen hingewiesen wird. In Freiburg sind 66 Sirenen funkansteuerbar. Sie können alle zusammen, in vier getrennten Gruppen oder jede einzeln aktiviert werden.
Ein 60 Sekunden langer auf- und abschwellender Heulton signalisiert „Rundfunkgerät einschalten – auf Durchsagen achten„. Sie werden über Art und Ausmaß eines Unfalls, einer Katastrophe oder eines sonstigen wichtigen Ereignisses informiert und bekommen gezielte Verhaltenshinweise.
Ein 60 Sekunden-Dauerton, der zweimal für 12 Sekunden unterbrochen wird, signalisiert Feueralarm. Dieser wird für die Feuerwehr bei großen Schadensereignissen ausgelöst.
Mit einem Dauerton von 60 Sekunden Länge wird Entwarnung gegeben.
Hier erhalten Sie ein Infoblatt der Sirenentöne, und hier können Sie sich Hörproben der Sirenentöne anhören.
Die Sirenen werden zweimal jährlich durch Sirenenproben geprüft.
Sinn der in der Regel Ende März und Ende Oktober stattfindenden Sirenenproben ist es, die Warngeräte auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Gleichzeitig dienen sie dazu, die Bevölkerung über die Bedeutung der Signale zu informieren. Nur so kann das Amt für Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten, dass die Bürger bei Großschadensereignissen gewarnt und für das Verhalten wichtige Informationen möglichst schnell weitergegeben werden können.
Wenn Sie in Gebäuden kein Sirenensignal hören können, kann es auch an sehr guten Schallschutzfenstern oder gedämmten Wänden liegen.
Sollten Sie defekte Sirenen erkennen, bitten wir um eine Rückmeldung.
Die Notfallvorsorge hat die Aufgabe, in Krisen- und Spannungsfällen eine Versorgung der betroffenen Menschen und von so genannten Kritischen Infrastrukturen mit Nahrung, Wasser, Energie, Telekommunikation, Verkehrsleistungen und so weiter sicher zu stellen. Den Kritischen Infrastrukturen kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, insbesondere Infrastrukturen zur Versorgung mit Strom, Wasser (Trink-, Brauch- und Löschwasser), Nahrung und Energie/Wärme.
Ein wesentlicher Faktor im Rahmen der Notfallvorsorge stellt die private Notfallvorsorge bzw. der private Selbstschutz dar. Hierzu gibt es auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte, in denen Sie selber handeln und sich auf Krisenfälle vorbereiten können.
Anhand einer persönlichen Checkliste zum Ausdrucken können Sie so Ihren Haushalt krisenfester machen.
Den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des BBK erhalten Sie im Regierungspräsidium Freiburg in der Bissierstraße, in der Bürgerinformation im Alten Rathaus am Rathausplatz, in den Ortsverwaltungen am Tuniberg, Lehen, Hochdorf, Ebnet und Kappel sowie beim Amt für Brand- und Katastrophenschutz Freiburg in der Eschholzstraße aus. Sollten dort keine Exemplare mehr erhältlich sein können die dortigen Kolleginnen und Kollegen neue Broschüren bei uns anfordern.
Hinsichtlich eines persönlichen Notvorrats beherzigen Sie die folgenden Punkte:
Die Stadt Freiburg hat zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung unabhängige Trinkwassernotbrunnen über das ganze Stadtgebiet verteilt. Zur Sicherstellung einer Löschwasserversorgung gibt es im gesamten Stadtgebiet Löschwasserentnahmestellen.
Beachten Sie auch die Hinweise zur Warnung der Bevölkerung.
Bezüglich des persönlichen Notvorrats können Sie die Vorlagen auf www.alertswiss.ch nutzen oder die auch oben bereits verlinkten Vorlagen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verwenden (Ratgeber und Checkliste).
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat ein Buch zum Thema „Kochen ohne Strom“ herausgegeben, siehe die hier verlinkte Projektseite des BBK.
Die Stadt Freiburg hat entsprechende Katastrophenschutzpläne für verschiedene Szenarien vorbereitet. Im Ereignisfall tritt ein Verwaltungsstab zusammen, der die akute Lage erfasst, verfügbare Ressourcen ermittelt und die Versorgung nach Prioritäten geordnet sicherstellt. Die Pläne werden vom Amt für Brand- und Katastrophenschutz laufend aktualisiert und fortgeschrieben.
Im Kapitel 7 der Maßstäbe und Grundsätze (MuG) nach § 113 SGB XI (analoge Regelungen bestehen auch für Einrichtungen der Tagespflege und der Kurzzeitpflege) werden die Träger der Einrichtungen aufgefordert in Abstimmung mit den örtlichen Gefahrenabwehrbehörden entsprechende Krisenkonzepte zu erstellen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sind zunächst die Betreiber selber aufgefordert, Risikoanalysen ihrer Einrichtungen durchzuführen.
Ein aus unserer Sicht sehr empfehlenswertes Dokument wurde von der Bezirksregierung Münster erstellt:
Handlungsempfehlung für Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie weitere Einrichtungen der Betreuung im Regierungsbezirk Münster bei Krisenfällen
Diese Handlungsempfehlung enthält für verschiedene Krisenszenarien Checklisten, anhand derer eine Überprüfung der eigenen Einrichtung bzw. der eigenen Planungen abgearbeitet werden kann.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BBK) bietet verschiedene Leitfäden für die Notfallplanung der Kritischen Infrastrukturen im Sektor Gesundheit an:
Link zur Themenseite „Kritische Infarstruktur – Sektoren und Branchen – Gesundheit“
Link zur Publikation „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden
Neben dem allgemeinen Risikomanagement werden auch Hinweise zum Schutz der Informationstechnologie, der Notfallvorsorgeplanung der Wasserver- und entsorgung sowie der Aufrechterhaltung der ambulanten und stationären Pflegeinfrastruktur beschrieben.
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ein Krisenhandbuch Stromausfall sowie einen Musternotfallplan Stromausfall entwickelt. Die Dokumente können auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg abgerufen werden:
Handbuch Krisenmanagement Stromausfall Kurzfassung
Musternotfallplan Stromausfall
allgemeine Informationen zu den Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen:
Die Stadt Freiburg wirkt – neben den sonstigen Trägern der Katastrophenhilfe – direkt im Katastrophenschutz mit und stellt dabei
Die Träger der Katastrophenhilfe sind insbesondere:
Die Träger der Katastrophenhilfe arbeiten weitestgehend mit ehrenamtlichen Kräften. Für diese Arbeit werden immer engagierte und kompetente helfende Hände gesucht. Interessenten können sich direkt an die jeweiligen Träger wenden.
Eschholzstraße 118
79115 Freiburg im Breisgau
Eschholzstraße 118
79115 Freiburg im Breisgau
Feuerwehr Freiburg
Eschholzstraße 118
79115 Freiburg im Breisgau
Deutschland
+49 761 201 3315
+49 761 201 3377