Skip to main content

Brandmeldealarm: Kein Auslösegrund feststellbar.

Bei diesem Einsatz handelte es sich um einen Parallelalarm, diese bedeutet das die beruflichen Kräfte sich in einem anderen Einsatz befinden und somit ehrenamliche Einsatzkräfte unterstützen. Vor Ort konnte kein Auslösegrund für die Alarmierung der Brandmeldeanlage festgestellt werden. Die Anlage wird durch den Einsatzleiter zurückgestellt.

Beginn 01.03.2023 10:14
Ende 01.03.2023 11:31
Gemeinde Freiburg im Breisgau
Ortsteil Brühl
Einsatzkräfte Abt. 1 Berufsfeuerwehr, Abt. 03 Herdern, Abt. 04 Zähringen